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   LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09   

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https://dejure.org/2010,11078
LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09 (https://dejure.org/2010,11078)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09 (https://dejure.org/2010,11078)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 10 Sa 1851/09 (https://dejure.org/2010,11078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme von Sittenwidrigkeit bei einer Vereinbarung; Außerordentliche Kündigung bei kollusivem Handeln zum Nachteil des Geschäftsherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Annahme von Sittenwidrigkeit bei einer Vereinbarung; Außerordentliche Kündigung bei kollusivem Handeln zum Nachteil des Geschäftsherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 130/08

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Regelung über eine als Gegenleistung für die

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
    Dass sich eine zwischen zwei Parteien vereinbarte Regelung für einen Dritten wirtschaftlich nachteilig auswirkt, macht die Vereinbarung allein nicht zu einem Vertrag zulasten Dritter im Rechtssinne (BGH, Urteil vom 6. Februar 2009 - V ZR 130/08).

    Die Frage der Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB beurteilt sich vielmehr danach, ob die nachteilige Wirkung nach Inhalt, Beweggrund und Zweck in einer Weise zu missbilligen ist, dass es dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (BGH, Urteil vom 6. Februar 2009 - V ZR 130/08).

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07; Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05; Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07; Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05; Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04).
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (vgl. etwa BAG, Urteil vom 23. Oktober 2008 - 2 AZR 483/07; Urteil vom 27. April 2006 - 2 AZR 386/05; Urteil vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06

    Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
    Darlegungs- und beweispflichtig für die die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände ist der kündigende Arbeitgeber (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2008 - XII ZR 157/06).
  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
    Das ist erst anzunehmen, wenn Absprachen hinter dem Rücken und zu Lasten des Vertretenen, dessen Interessen der Vertretungsberechtigte wahrzunehmen hat, einfachsten und grundlegenden Regeln geschäftlichen Anstandes und kaufmännischer guter Sitte widersprechen (vgl. BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 - VI ZR 233/87).
  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
    Die formelle Zulässigkeit der Aufrechnung erfordert nämlich die genaue Individualisierung sowohl der Aktivforderung, mit der aufgerechnet wird (LAG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 2007 - 12 Sa 306/07; OLG Köln, Urteil vom 10. November 2004 - 2 U 168/03) als auch der Passivforderung, gegen die aufgerechnet wird (OLG Köln, Urteil vom 10. November 2004 - 2 U 168/03).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZR 245/00

    Abnahme von EDV-Systemlösungen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
    Unerheblich ist auch, ob die kolludierenden Beteiligten miteinander einen Vertrag geschlossen haben oder ob ihr Zusammenwirken unterhalb der rechtsgeschäftlichen Ebene liegt und beispielsweise auf das Zustandekommen eines Vertrages gerichtet ist, durch dessen Abschluss der benachteiligte Dritte sich selbst schädigt (BGH, Urteil vom 18. Februar 2003 - X ZR 245/00).
  • BGH, 10.01.2007 - XII ZR 72/04

    Aufklärungspflicht des Vermieters über die Erstattungsfähigkeit von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
    Die Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Vereinbarung zu Lasten Dritter setzt aber stets voraus, dass beide Vertragsparteien die Tatsachen, die die Sittenwidrigkeit begründen, gekannt haben (BGH, Versäumnisurteil vom 10. Januar 2007 - XII ZR 72/04).
  • BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vereinbarungen, welche Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil "hinter dem Rücken" des Geschäftsherrn und zu dessen Schaden treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2009 - 11 Sa 147/09; BAG, Urteil vom 29. Januar 1997, 2 AZR 472/96; OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1996 - 31 U 42/96; BGH, Urteil vom 25. Juni 1986 - IVa ZR 234/84).
  • BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 234/84

    Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens

  • LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 12 Sa 306/07

    Kindergeldbezogener Anteil im Ortszuschlag, rückwirkende Änderung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.08.2009 - 11 Sa 147/09

    Vertretung einer GmbH durch einen abberufenen Geschäftsführer - Publizität des

  • BGH, 25.01.1973 - II ZR 139/71

    Reines Konnossement gegen Revers

  • OLG Hamm, 18.11.1996 - 31 U 42/96

    Rückzahlung eines Darlehens; Strohmannfunktion eines Gesellschafters;

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.2020 - 5 Sa 4/19

    Außerordentliche Kündigung - kollusives Zusammenwirkens bei einem

    Ein kollusives Handeln stellt in der Regel einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB jedenfalls dann dar, wenn dieses zu einer erheblichen Schädigung des Vertretenen führt (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2010 - 10 Sa 1851/09 - Rn. 36, juris).

    Handelt ein Vertretungsorgan beim Abschluss eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages mit der Vertragspartnerin in kollusivem Zusammenwirken zu Lasten der Gesellschaft, und konnte oder musste die Vertragspartnerin dies erkennen, so kann sie sich auf die Wirksamkeit des Vertrages nicht berufen (BAG, Urteil vom 29. Januar 1997 - 2 AZR 472/96 - Rn. 26, juris = NJW 1997, 1940; BAG, Urteil vom 09. März 1978 - 3 AZR 577/76 - Rn. 26, juris = AP Nr. 1 zu § 126 HGB; vgl. LAG Thüringen, Urteil vom 09. November 2017 - 3 Sa 139/17 - Rn. 40, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Januar 2010 - 10 Sa 1851/09 - Rn. 34, juris).

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